Als Fuhrunternehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten für den gewerblichen Güterverkehr beachten
Wer kennt sich schon im Dickicht der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen aus? Was sind die Inhalt der VO (EG) Nr. 561/2006 oder VO (EU) Nr. 165/2014, welche Regelungen finden sich in den nationalen Vorschriften (FPersG und FPersV)? Und was heißt das für Sie?
Kennen Sie die rechtlichen Regelungen?
Wissen Sie, wie ein digitales Kontrollgerät bedient wird?
Kennen Sie die täglichen oder wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten?
Unterliegen Ihre verschiedene Fahrzeuge den Sozialvorschriften?
Müssen Sie als Handwerker auch Lenk- und Ruhezeiten beachten?
Für alle diese Fragen biete ich Ihnen die passende Lösung an. Ich stelle Ihnen die rechtlichen Regelungen vor und erkläre Ihnen und Ihren Fahrern, wie Lenk- und Ruhezeiten korrekt beachtet werden und wann Ausnahmen möglich sind.
Auch für Sie als Schulungsanbieter werde ich gerne tätig. Dabei profitieren Sie davon, dass ich die tatsächlichen Probleme durch jahrelange Kontrolltätigkeit kenne und Ihren Kunden Problenlösungen aufzeigen kann.